Die Zusammenarbeit mit Luftfahrzeugen ist ein bedeutender Schritt in der taktischen und technischen Entwicklung der Feuerwehren. Hubschrauber und Flugzeuge sind heute für die Unterstützung der Feuerwehren bei Wald- und Flächenbränden sowie bei Hochhausbränden von wesentlicher Bedeutung.

Vorteile die uns der Einsatz von Luftfahrzeugen bietet:

  • Entfernungen werden verkürzt, Höhenunterschiede und Hindernisse, deren Überwindung einen enormen Aufwand an Kraft und Zeit kosten würde oder gar unmöglich wäre, liegen in wenigen Minuten hinter uns.
  • Löschwasser, Geräte und andere Lasten können rasch und verhältnismäßig einfach transportiert werden.
  • Die Aufzählung dieser Vorteile lässt sich fortsetzen bis zu der für die Führung wesentlichen Tatsache, dass man aus der Luft mehr sieht, als am Boden.

Die Aufgaben von Luftfahrzeugen im Feuerwehreinsatz sind Erkundung, Beobachtung, Führung und Transport. Flugzeuge können durch den Einbau von Wassertanks, die den Abwurf von Löschwasser ermöglichen, zur direkten Brandbekämpfung von Wald- und Flächenbränden eingesetzt werden. Mit Hubschraubern können Personen aus dem Gefahrenbereich evakuiert werden. Ebenso können Einsatzkräfte, Geräte und Versorgungsgüter eingeflogen werden. Löschwasser kann mit Löschwasser-Transportbehältern transportiert werden.

Damit die Zusammenarbeit Feuerwehr und Luftfahrzeuge klaglos funktioniert, sind einige grundsätzliche Kenntnisse, gegenseitiges Kennenlernen und Verstehen, sowie gemeinsames Üben Voraussetzung. Dies alles erfolgt bei der Ausbildung zum Flughelfer.

Feuerwehr-Flughelfer

Feuerwehr-Flughelfer sind speziell ausgebildete und ausgerüstete Feuerwehrmänner, welche die Besatzungen und das Bodenpersonal von Luftfahrzeugen, die für die Feuerwehr eingesetzt werden, unterstützen.

Als Flughelfer dürfen nur solche Feuerwehrmänner eingesetzt werden, die eine Flughelferausbildung absolviert haben. Voraussetzung für die Ausbildung ist der Gruppenkommandantenlehrgang und der Funklehrgang.

Der erforderliche Abschluss dieser Ausbildung ist mit Ausweis zu bestätigen. Als äußeres Zeichen tragen Flughelfer zur Kenntlichmachung für die fliegerischen Besatzungen ein Ärmelabzeichen oder auf der Einsatzbekleidung die Aufschrift „Feuerwehr-Flughelfer“. Die Flughelferausbildung wird in den Feuerwehrschulen durchgeführt.

Aufgaben der Flughelfer

  • Erkunden und Vorbereitung von Hubschrauberlandeplätzen.
  • Räumen und Freihalten der Hubschrauberlandeplätze. Absperren der Landeplätze.
  • Meldung von Flughindernissen in den Landeplatzbereichen und im Einsatzraum an den fliegerischen Einsatzleiter oder an den Piloten.
  • Meldung von erkannten Gefahren für den Luftfahrzeugeinsatz an den fliegerischen Einsatzleiter oder an die Piloten. Einweisen von Hubschraubern.
  • Herstellen der Funkverbindung zu den eingesetzten Luftfahrzeugen.
  • Mitteilung von Zielpunkten an den fliegerischen Einsatzleiter oder erforderlichenfalls an die Piloten.
  • Vorbereiten von Personen und Lasten für den Lufttransport als Außen- und Innenlast (Gewicht, Maße).
  • Überwachen von Personen und Gerät am Boden (zugewiesene Bereiche, Vorbeugen gegen Hochwirbeln von Gegenständen).
  • Arbeiten mit dem Personenrettungsnetz.
  • Beobachten und Melden aus der Luft. Mithilfe beim Be- und Entladen von Lasten.
  • Einhängen von Außenlasten.
  • Wegführen von Evakuierten aus dem Landeplatzbereich.
  • Arbeiten am Löschwasserbehälter und am Löschwasser-Transportbehälter.
  • Befüllen der Wasserbehälter von Flugzeugen.
  • Kenntnis der Bestimmungen, denen Transportbehelfe und Feuerwehr-Flugausrüstung entsprechen  müssen.

Stützpunkt für den Feuerwehrflugdienst im Burgenland sind die Feuerwehren St. Margarethen und Punitz.

Sachgebietsleiter für das Sachgebiet Flugdienst ist Gerald Klemenschitz.

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