🔥 Osterfeuer im Burgenland – Wichtige Informationen 🔥
Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die wichtigsten Vorschriften ergeben sich aus der Burgenländischen Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV) in Verbindung mit dem Bundes-Luftreinhaltegesetz.
âś” Sind Osterfeuer erlaubt?
Ja – Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
đź“… Erlaubte Zeiten:
Osterfeuer dĂĽrfen nur zu folgenden Terminen stattfinden:
• Karfreitag → Karsamstag (Nacht)
• Karsamstag → Ostersonntag
• Ostersonntag → Ostermontag
Zusätzlich dürfen Feuer auch am Wochenende davor (27.03.–29.03.) sowie am Wochenende danach (10.04.–12.04.) abgebrannt werden.
âš Wichtig:
Brauchtumsveranstaltungen wie Osterfeuer müssen öffentlich zugänglich sein.
Das Abbrennen von Materialien im eigenen privaten Garten gilt nicht als Osterfeuer – auch nicht zur Osterzeit – und ist nicht erlaubt.
âť— Achtung:
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen Strafen von bis zu 3.630 €.
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann außerdem das sofortige Löschen des Feuers anordnen.
Kurz zusammengefasst:
âś… Osterfeuer sind im Burgenland erlaubt
✅ nur als öffentliches Brauchtumsfeuer
âś… nur zu bestimmten Osterterminen
❌ Private Gartenfeuer zum Verbrennen von Holz oder Grünschnitt sind verboten
Quelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung – Referat Klimaschutz- und Naturschutzrecht